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liley.biz - webdesign aus hamburg
| Barrierefreie Websites |
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Für Blinde und sehbehinderte Menschen stellt das Internet immer stärker einen interessanten Weg zur Informationsbeschaffung dar. Sie verwenden häufig sogenannte Screenreader. Diese können den Inhalt des Bildschirms auf eine ‚Braillezeile’ übertragen oder in synthetischer Sprache ‚vorlesen’. Eine andere Möglichkeit besteht für Sehbehinderte darin den Bildschirminhalt zu vergrößern. Dazu können spezielle Vergrößerungsprogramme verwendet werden oder die Website selbst bietet die Darstellung in unterschiedlichen Größen an. Hilfsmittel, wie der Screenreader können allerdings nur Text verarbeiten, so dass Bilder, Grafiken und eine mit Bildern aufgebaute Navigation nicht lesbar bzw. nutzbar sind. Ebenso ergeht es den Nutzern mit Flash-Intros, Frames und rein Script-basierten Menüs. Will man nicht darauf verzichten, sollte eine alternative Website-Nutzung (textbasiertes Design) für sehbehinderte Menschen bereitgestellt werden. Nicht zu vergessene Aspekte sind dabei auch sehr schwache Farbkontraste (insbesondere das Rot/Grün-Problem) und nicht skalierbare Schriften. Gemäß "Verordnung über barrierefreie Informationstechnologie" (BITV) sind alle im Internet oder Intranet veröffentlichten Angebote bis zum 31.12.2005 barrierefrei zu gestalten. Bis dahin sollte Barrierefreiheit für alle Bundesverwaltungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts umgesetzt gewesen sein. Eine Website muss gemäß BITV seit Januar 2006 auch Menschen mit Handicap die komfortable Nutzung von Internetseiten ermöglichen. Unser Link-Tipp: Gesetzestext der BITV |